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AK Jugend - Fördermöglichkeiten

 

Nachfolgende Institutionen bieten eine finanzielle Förderung bei der Gründung einer eigenen Jugendgruppe. Der Kreisjugendring fördert darüber hinaus im Einzelfall auch weitere Maßnahmen der Jugendarbeit.

Die genauen Förderrichtlinien des Kreisjugendringes können unter www.kjr-straubing-bogen.de eingesehen werden.

 

 

Kreisverband für Gartenbau und Landespflege

Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege gewährt einen einmaligen Zuschuss von 100.- Euro bei der Gründung einer Jugendgruppe. Die Antragsstellung erfolgt formlos.

 

 

Kreisjugendring

Auch der Kreisjugendring fördert jede neugegründete Jugendgruppe mit einem einmaligen Zuschuss von 100.- Euro. Nach den Förderrichtlinien zahlt auch die Gemeinde einen Gründungszuschuss von 100.- Euro (Hinweis: nicht alle Gemeinden haben die Förderrichtlinien in all ihren Punkten übernommen. Deshalb bitte im Einzelfall immer nachfragen).

 

 

Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege

Beim Landesverband gemeldete Kinder und Jugendliche sind im ersten Jahr des Bestehens einer Jugendgruppe beitragsfrei.